BGH I ZR 98 05
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 98/05 Verkündet am: 3. Mai 2007
"...Die Klägerin ist Transportversicherer der S. XXX GmbH in Düsseldorf (Versenderin). Sie nimmt die Beklagte zu 1, die einen Paketbeförderungsdienst betreibt, und die Beklagte zu 2 als deren persönlich haftende Gesellschafterin aus abgetretenem und übergegangenem Recht der Versenderin wegen Verlusts von Transportgut in sieben Fällen in Anspruch. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur die Schadensfälle 2, 6 und 7."...
Suchbegriffe
Luftfracht grenzüberschreitend Straßengüterverkehr Lagervertrag Haager Übereinkommen Montrealer Übereinkommen Haftung Verlader Bonner Palettenklauseln Palettentausch Haftungsbegrenzung Ladehilfsmitteltausch Einlagerer Frachtvertrag CMR grobes Organisationsverschulden Warschauer Abkommen Versender Transportschaden Kölner Palettenklauseln Frachtführer Spediteur Visby-Regeln Transportauftrag Seefracht Wertersatz ADSp