Eisenbahntransportrecht
Der Eisenbahnverkehr ist auf internationaler Ebene durch mehrere zwischenstaatliche Abkommen und auf europäischer Ebene durch mehrere Verordnungen und Richtlinien der EU geregelt. Das Eisenbahntransportrecht gilt für Europa und Asien.
Aktive Gesetzgeber in diesem Bereich:
OTIF
Die OTIF ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Bern in der Schweiz. Auf der Grundlage des COTIF will die OTIF den internationalen Eisenbahnverkehr fördern, verbessern und erleichtern. www.otif.org
OSJD
Die OSShD ist eine interministerielle Organisation mit Sitz in Warschau, Polen. Sie verwaltet die Abkommen SMPS und SMGS. www.osjd.org
Europäische Union
Seit den 1990er Jahren ist die Europäische Union im Bereich des Eisenbahnverkehrs sehr aktiv. Eine Zusammenfassung der geltenden Gesetzgebung finden Sie unter:
http://europa.eu/legislation_summaries/transport/rail_transport/index_de.htm
UNECE
Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) mit Sitz in Genf ist eine der fünf regionalen Wirtschaftskommissionen der Vereinten Nationen. Sie fördert die paneuropäische wirtschaftliche Zusammenarbeit und verfasst Normen, Standards und Übereinkommen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Transportbereich. www.unece.org
UNIDROIT
Das internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) ist eine unabhängige zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Rom. Das Institut untersucht die Mittel und Methoden zur Modernisierung, Harmonisierung und Koordinierung des Privatrechts – insbesondere des Handelsrechts – und erarbeitet dazu einheitliche Rechtsinstrumente, Prinzipien und Regeln. www.unidroit.org
Suchbegriffe
Frachtvertrag Versender Verlader Transportauftrag Ladehilfsmitteltausch Kölner Palettenklauseln Warschauer Abkommen Haager Übereinkommen Spediteur grobes Organisationsverschulden Haftung Palettentausch Wertersatz Transportschaden Einlagerer CMR Seefracht Luftfracht Straßengüterverkehr ADSp Visby-Regeln Lagervertrag grenzüberschreitend Montrealer Übereinkommen Haftungsbegrenzung Frachtführer Bonner Palettenklauseln