- 1. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- (Strassentransportrecht)
- ... § 467 Lagergeschäft (1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren. (2) Der Einlagerer wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. (3) ...
- 2. Handelsgesetzbuch (Auszug aus dem Vierten Buch - Handelsgeschäfte)
- (Allgemeines Transportrecht)
- ... (2) Der Einlagerer wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. (3) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Lagerung und Aufbewahrung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens ...
- 3. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
- (Speditionsrecht)
- ... oder Befahren des Lagergrundstückesdem Spediteur, anderen Einlagerern oder sonstigen Dritten zufügen, es sei denn, daß den Auftraggeber, seine Angestellten oder Beauftragten kein Verschulden trifft. 15.6 ...