Strassentransportrecht
Wird ein gewerblicher Gütertransport auf der Straße grenzübertretend von Deutschland ins europäische Ausland oder von dort nach Deutschland durchgeführt, gilt überwiegend statt des deutschen Transportrechts die 1956 in Kraft getretenen CMR ("Convention relative au Contrat de transport international de Merchandises par Route", zu deutsch: "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassenverkehr).
Nachfolgend finden Sie einige relevante Gesetze und Verordnungen, Übereinkommen und Geschäftsbedingungen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Gesetze und sonstigen Vorschriften können wir keine Gewähr übernehmen. Das gilt insbesondere auch für die Angabe des Geltungsbereichs internationaler Übereinkommen.
Am Ende steht Ihnen das jeweilige Dokument gebührenfrei als Attachment zum Download zur Verfügung.
Suchbegriffe
Ladehilfsmitteltausch Wertersatz Montrealer Übereinkommen Transportauftrag Haftungsbegrenzung Warschauer Abkommen Bonner Palettenklauseln grenzüberschreitend Palettentausch Frachtführer Haftung Luftfracht Versender Einlagerer Lagervertrag Visby-Regeln Frachtvertrag ADSp CMR Straßengüterverkehr Seefracht Haager Übereinkommen Spediteur Transportschaden Verlader grobes Organisationsverschulden Kölner Palettenklauseln