Schadensangelegenheiten
Durch die Vielzahl der auf den unterschiedlichen Transportmitteln bewegten Güter kommt es täglich zu Schadensfällen im Transport- und Logistikbereich. Häufig ist schon die Bestimmung des anwendbaren Rechtes (insbesondere bei einem Multimodaltransport) schwierig.
Wir unterstützen Sie von Beginn an bei der Bearbeitung Ihrer Schadenssachen. Aufgrund der in den nationalen Gesetzen, Verordnungen und internationalen Übereinkommen enthaltenen Frist- und Formvorschriften ist es unentbehrlich, bereits unmittelbar nach Schadenseintritt die größte Sorgfalt bei der weiteren Bearbeitung aufzuwenden.
Im Rahmen der Schadensbearbeitung setzen wir uns mit Anspruchsgegnern, beteiligten Versicherern und möglichen Regressschuldnern auseinander. Wir unterrichten Sie fortlaufend.Auf diesem Fachgebiet sind die fundierten Kenntnisse einer Fachanwaltskanzlei durch die komplexe Verknüpfung von Transportrecht und Transportversicherungsrecht zwingend erforderlich.
Wir freuen uns, Sie unterstützen zu dürfen.
Suchbegriffe
Montrealer Übereinkommen ADSp Visby-Regeln Transportauftrag Einlagerer Haftung Bonner Palettenklauseln Transportschaden Haager Übereinkommen Palettentausch CMR grobes Organisationsverschulden Frachtvertrag grenzüberschreitend Versender Straßengüterverkehr Haftungsbegrenzung Kölner Palettenklauseln Frachtführer Lagervertrag Luftfracht Ladehilfsmitteltausch Spediteur Verlader Warschauer Abkommen Wertersatz Seefracht