Multimodaltransportrecht
Nationale Beförderungsverträge im Straßengüterverkehr unterliegen grundsätzlich den Regelungen der § 407 ff. HGB . Meist werden zudem verschiedene Beförderungsmittel eingesetzt (z. B. Straßenfahrzeug und Seeschiff), so dass unterschiedliche Rechtsnormen zur Anwendung kommen. Oftmals ergibt sich daher aus der vertraglichen Situation, dass ein sog. multimodaler Verkehr vorliegt. Sobald neben dem LKW für einen Vor- oder Nachlauf ein Seeschiff am Transport beteiligt ist, gilt dann entsprechend unter Umständen für Teilstrecken See- oder Landrecht.
Suchbegriffe
Montrealer Übereinkommen ADSp Frachtführer Haager Übereinkommen Luftfracht Einlagerer Frachtvertrag Transportauftrag Verlader Warschauer Abkommen Haftungsbegrenzung Transportschaden grobes Organisationsverschulden Visby-Regeln Bonner Palettenklauseln Haftung Straßengüterverkehr Ladehilfsmitteltausch Versender Kölner Palettenklauseln Palettentausch Wertersatz Seefracht Spediteur grenzüberschreitend CMR Lagervertrag