BGH IV ZR 48 07
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS IV ZR 48/07
vom 21. November 2007
"...Auf die Rechtsfrage, die dem Berufungsgericht Anlass zur Zulassung der Revision gegeben hat, kommt es nicht an. Der Anspruch des Klägers gegen den beklagten Versicherer, um den es allein noch geht, scheitert schon daran, dass kein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen für die genommene Transportversicherung vorliegt..."
Suchbegriffe
Frachtführer Bonner Palettenklauseln Lagervertrag Transportauftrag Palettentausch Kölner Palettenklauseln grobes Organisationsverschulden Luftfracht grenzüberschreitend Frachtvertrag Haager Übereinkommen Verlader Transportschaden Haftung Straßengüterverkehr Montrealer Übereinkommen Wertersatz Haftungsbegrenzung Warschauer Abkommen Einlagerer Spediteur ADSp Ladehilfsmitteltausch CMR Versender Seefracht Visby-Regeln