BGH IV ZR 48 07
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS IV ZR 48/07
vom 21. November 2007
"...Auf die Rechtsfrage, die dem Berufungsgericht Anlass zur Zulassung der Revision gegeben hat, kommt es nicht an. Der Anspruch des Klägers gegen den beklagten Versicherer, um den es allein noch geht, scheitert schon daran, dass kein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen für die genommene Transportversicherung vorliegt..."
Suchbegriffe
grobes Organisationsverschulden Haftungsbegrenzung Einlagerer Spediteur Haftung Transportschaden Versender Verlader Frachtvertrag Visby-Regeln Seefracht Wertersatz Haager Übereinkommen ADSp Luftfracht Frachtführer Warschauer Abkommen Bonner Palettenklauseln Kölner Palettenklauseln Palettentausch Transportauftrag Straßengüterverkehr grenzüberschreitend Ladehilfsmitteltausch CMR Lagervertrag Montrealer Übereinkommen