Bußgeld- u. Strafverfahren
Im Transportwesen kann es bei Verstoß gegen Genehmigungspflichten, Ladungssicherungsvorschriften, fehlerhafte Anwendung des Fahrpersonalrechtes oder Verstößen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz zu hohen Bußgeldern kommen.
Sowohl die Unternehmensinhaber, die Verantwortlichen in Führungspositionen und auch Dispositionsmitarbeiter oder Berufskraftfahrer können gleichermaßen von solchen Bußgeldverfahren betroffen sein.
Wir übernehmen Ihre Verteidigung, die umso effektiver gestaltet werden kann, je früher wir in das jeweilige Verfahren eingebunden werden.
Es gilt in Bußgeldverfahren bei jeglicher Anhörung das Prinzip „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Schon bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder im Falle einer mündlichen Anhörung sollten Sie äußerst zurückhaltend sein. Vor Einbeziehung eines Rechtsanwaltes sollten jedenfalls dann, wenn merkbare Bußgelder und/oder Einträge im Verkehrszentralregister oder im Gewerbezentralregister drohen, nur sehr zurückhaltende Angaben zu den persönlichen Daten gemacht werden.
Zum Sachverhalt selbst sollten keine Angaben ohne anwaltliche Beratung gemacht werden.
Zur Vermeidung von bußgeldrelevanten Sachverhalten unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Unternehmensprozesse. Wir beraten Sie darüber, welche Pflichten Sie als Auftraggeber bei Einsatz von Subunternehmern haben. Wir berücksichtigen entsprechende Pflichten bei der Gestaltung Ihrer Rahmenverträge mit Subunternehmern. Gern beraten wir Sie auch im Zusammenhang mit der Beantragung einer Güterkraftverkehrslizenz.
Auch im Bereich des Verkehrsstrafrechtes, z.B. bei Nötigung im Straßenverkehr, Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrt und ähnlichen Delikten übernehmen wir engagiert Ihre Verteidigung.
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