BGH I ZR 98 05
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 98/05 Verkündet am: 3. Mai 2007
"...Die Klägerin ist Transportversicherer der S. XXX GmbH in Düsseldorf (Versenderin). Sie nimmt die Beklagte zu 1, die einen Paketbeförderungsdienst betreibt, und die Beklagte zu 2 als deren persönlich haftende Gesellschafterin aus abgetretenem und übergegangenem Recht der Versenderin wegen Verlusts von Transportgut in sieben Fällen in Anspruch. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur die Schadensfälle 2, 6 und 7."...
Suchbegriffe
Transportauftrag grobes Organisationsverschulden Spediteur Frachtführer ADSp Lagervertrag Warschauer Abkommen Transportschaden Montrealer Übereinkommen Straßengüterverkehr Ladehilfsmitteltausch Verlader Luftfracht Haager Übereinkommen grenzüberschreitend Haftungsbegrenzung Wertersatz Haftung Frachtvertrag Seefracht Kölner Palettenklauseln Einlagerer CMR Visby-Regeln Palettentausch Bonner Palettenklauseln Versender